Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

 

 

§ 1 Allgemeines

 

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen - insbesondere für Verkaufs- und Lieferungsbeziehungen - die mit der Firma Claudia Hafner Haustechnik, mit dem Firmensitz, Kürmreuth - Hannesreutherstr . 32, 92281 Königstein unterhalten werden. Besteller i.S.d. dieser AGB sind sowohl Verbraucher i.S. v. § 13 BGB als auch Unternehmer i. S.v. § 14 BGB.

 

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

§ 2 Auftragserteilung

 

Die Angebote von Firma Claudia Hafner in den von ihr verwendeten Fernkommunkationsmitteln (insbesondere Internet, Verkaufsprospekte, Mailings, Telefonanrufe usw.) sind freibleibend und unverbindlich; insbesondere aus Druckfehlern können keine Rechte gegen Firma Hafner Claudia hergeleitet werden. Verhandlungen haben für die Firma Hafner Claudia gleichfalls lediglich die Bedeutung eines freibleibenden und unverbindlichen Angebotes.

 

Aufträge/Bestellungen gelten durch die Firma Claudia Hafner Haustechnik als angenommen erst nach schriftlicher, fernschriftlicher oder elektronischer Bestätigung oder durch die Aufgabe zur Auslieferung an den Besteller. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden mündlicher, telefonischer oder sonstiger Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch Firma Claudia Hafner Haustechnik. Sollte der Besteller mit dem Inhalt einer von der Firma Claudia Hafner Haustechnik ausgesprochenen Bestätigung nicht einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Bestätigung als inhaltlich gebilligt und als Vertragsgrundlage.

 

Rohrnetzberechnungen, Wärmebedarfsberechnungen, detailgenaue Montagepläne oder Zeichnungen werden von der Firma Claudia HafnerHaustechnik nur dann angefertigt, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit Vergütungsregelung hierfür vereinbart ist. Entsprechendes gilt für vom Besteller gewünschte Beratungen vor Ort (Baustelle !)

 

Bestellt der Verbraucher auf elektronischem Wege, wird die Firma Claudia Hafner Haustechnik den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahme der Bestellung verbunden werden.

 

Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Firma Claudia Hafner Haustechnik gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.

 

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von der Firma Claudia Hafner Haustechnik . Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von der Firma Claudia Hafner zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit ihrem Zulieferers. Sollten Änderungen oder Modifizierungen der Artikel durch den Hersteller eintreten, oder ein Hersteller das Angebotene Bauteil nicht mehr liefern, wird die Firma Claudia Hafner Haustechnik dem Besteller ein gleichwertiges Produkt anbieten. Der Besteller wird bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzüglich zurückerstattet.

 

 

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen

 

Die von der Firma Claudia Hafner Haustechnik angegebenen Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, in Euro einschließlich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung gemäß Katalogangabe; Maßgebend sind jeweils die Angaben des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 Euro. Die Ware ist per Vorauskasse bezahlbar. Es werden für Porto und Verpackung 6,90 Euro verrechnet.

Ab einen Bestellwert von 250,00 Euro wird kein Porto fällig.

 

Die Firma Claudia Hafner Haustechnik ist, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; es wird der Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Claudia Hafner Haustechnik berechtigt, die Zahlung zumindest auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Claudia Hafner Haustechnik über den Betrag tatsächlich verfügen kann.

 

Scheckzahlung oder Scheck-Wechselzahlung ist nicht vereinbart. Eine solche Zahlungsweise bedarf der ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung; eine solche Vereinbarung muß schriftlich bei Vertragsschluß separat getroffen werden. Sämtliche Kosten und Spesen sind in diesem Falle von dem Besteller sofort zu zahlen.

 

 

Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Claudia Hafner anerkannt worden sind.

 

 

§ 4 Lieferung, Gefahrtragung, Einbau

 

Die Vereinbarung "fester Liefertermine oder Lieferfristen" bedarf der schriftlichen Form. Soweit nicht ausdrücklich als "fester Liefertermin" schriftlich vereinbart gelten Liefertermine für die Firma Claudia Hafner ausdrücklich als unverbindlich. Die Lieferfrist wird insbesondere unterbrochen bei noch ausstehender Vorauszahlung.

 

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die die Firma Claudia Hafner die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören z.B. Betriebsstörungen, von der Firma Claudia Hafner Haustechnik nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Vorlieferanten oder Hersteller der von der Firma Claudia Hafner vertriebenen Waren, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik Aussperrung, behördliche Anordnungen und Eingriffe usw. sind von der Firma Claudia Hafner Haustechnik auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Claudia Hafner Haustechnik die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Warenlieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Auslieferungslager verlassen hat. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Auslieferung unter Einschaltung der Fa. Richter & Frenzel.

 

Lieferungen erfolgen ausschließlich frei Haus, ebener Erde befahrbar.

 

Bei Abrufaufträgen hat der Besteller mindestens 7 Werktage vor der geplanten Lieferung den Abruf vorzunehmen. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person bei der Anlieferung persönlich anwesend ist.

 

Die Firma Claudia Hafner Haustechnik ist das Recht zu Teillieferungen vorbehalten.

 

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

Die Firma Claudia Hafner Haustechnik behält sich das Eigentum an sämtlicher bestellten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr oder zu privaten Zwecken zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Firma Claudia Hafner Haustechnik ab.

 

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von der Firma Claudia Hafner Haustechnik an der Ware hinweisen und die Firma Claudia Hafner Haustechnik unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt Insoweit der Besteller.

 

Sämtliche Pläne, Skizzen, Angebote und Zeichnungen, die durch die Firma Claudia Hafner Haustechnik gefertigt wurden, bleiben Eigentum von der Firma Claudia Hafner Haustechnik. Kommt ein Vertrag nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, sämtliche Unterlagen wie z.B. Angebote, Skizzen etc. auf eigene Kosten an die Firma Claudia Hafner Haustechnik zurückzusenden

 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Hafner Haustechnik berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Ein entsprechendes Zurücknahme- oder Abtretungsverlangen oder die durch die Firma Claudia Hafner veranlasste Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

 

§ 6 Gewährleistung

 

Vorbemerkung: Die Firma Claudia Hafner Haustechnik weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Verarbeitung und den Gebrauch aller von der Firma Claudia Hafner Haustechnik veräußerten Artikel grundsätzlich Fach- und Sachkenntnisse erforderlich sind. Außerdem sind immer die Montage- und Verarbeitungs- sowie Lagerungshinweise der Hersteller zu beachten/bzw. anzuwenden. Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise haftet weder der Hersteller des Produkts noch die Firma Claudia Hafner Haustechni. Die Firma Claudia Hafner Haustechnik übernimmt außerdem keine Gewähr für die vom Besteller selbst ausgeführten Arbeiten an einer Anlage. Hinweise bzw. Beratungen von der Firma Claudia Hafner am Telefon oder vor Ort sind lediglich empfehlender Natur.

 

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.

 

Bei Verträgen mit Unternehmern, die zugleich Kaufleute i.S. des Handelsgesetzbuches sind, ist die Ware unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, die Firma Claudia Hafner Haustechnik unverzüglich anzuzeigen. Unterläßt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch nach fünf Werktagen gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

 

Bei Verträgen mit Unternehmern leistet die Firma Claudia Hafner Haustechnik vorbehaltlich der Regelung nach Ziffer 2 für die Mangelfreiheit der Waren Gewähr für ein Jahr ab Lieferung. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistung ist nach Wahl von der Firma Claudia Hafner gerichtet auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Erst für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung binnen angemessener Frist oder Ersatzlieferung einer erneut nicht fehlerfreien Ware kann der Käufer sonstige Gewährleistungsansprüche geltend machen.

 

 

§ 7 Arbeiten an Gasleitungen oder elektrischen Bauteilen

 

Arbeiten an Gasleitungen oder elektrischen Bauteilen und Anlagen dürfen, soweit erforderlich, nur von der Firma Claudia Hafner oder einer anderen zugelassenen und in die Handwerksrolle eingetragenen Fachfirma durchgeführt werden !

 

 

 

§ 8 Rückgaberecht

 

I. Voraussetzungen: Bei Bestellungen aus dem von der Firma Claudia Hafner Haustechnik herausgegebenen Angeboten im Internet ein uneingeschränktes Rückgaberecht hinsichtlich der bestellten Ware unter folgenden Voraussetzungen:

 

1. Der Besteller muß bei seiner Bestellung als Verbraucher gehandelt haben. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

2. Die bestellte Ware, die zurückgegeben werden soll, darf nicht nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten oder aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung oder Rücknahme ungeeignet sein.

 

3. Das Rückgaberecht kann nur innerhalb einer Rückgabefrist von 2 Wochen, die jedoch nicht vor Erhalt der Ware beginnt, und nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Die Rücksendung der Ware bzw. das Rücknahmeverlangen bedarf keiner Begründung. Das Rücknahmeverlangen hat in Textform zu erfolgen . Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Rücksendung der Ware bzw. die rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens.

 

II.. Rechtsfolgen und Durchführung der Rückgabe:

 

1. Übt der Besteller sein Rückgaberecht durch Rücksendung der Ware oder durch Rücknahmeverlangen aus, so ist die Ware auf Kosten und Gefahr von der Firma Claudia Hafner an folgende Adresse zurückzusenden bzw. dorthin das Rücknahmeverlangen zu richten:

Firma Claudia Hafner Haustechnik

Heizung- Sanitär - Solar

Hannesreuther Str. 32

92281 Königstein-Kürmreuth

 

Bei Rückgabe bestellter Ware bis zu einem Betrag von 50,00 € ist jedoch allein der Besteller verpflichtet, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu übernehmen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

 

2. Der Besteller ist bei Ausübung seines Rückgaberechts verpflichtet die Firma Claudia Hafner Haustechnik Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Die Verpflichtung zum Wertersatz kann dadurch vermieden werden, dass der Besteller die gelieferte Sache bis zur Ausübung seines Rückgaberechts nicht in Gebrauch nimmt.

 

 

§ 9 Erfüllungsort

 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von der Firma Claudia Hafner Haustechnik, Hannesreuther Str. 32,

92281 Königstein - Kürmreuth

 

 

§ 11 Haftungsausschluss

 

Die Firma Hafner Claudia Haustechnik übernimmt keine Haftung für die auf den Internetseiten angegebenen Fremdwerbung.

 

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§ 12 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.